BESTEUERUNG
VON VEREINEN
Die Leistungen von Vereinen für die Gemeinschaft werden vom Staat anerkannt! Er gibt den Vereinen die Möglichkeit, den Status eines gemeinnützigen Vereins zu erwerben, wenn sie nach ihrer Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung die Allgemeinheit fördern. Durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erzielt ein Verein zahlreiche steuerliche Vorteile. Bestimmte Einnahmen, die dem Verein zufließen, unterliegen weder der Körperschaftsteuer noch der Gewerbesteuer. Bei einer wirtschaftlichen Betätigung des Vereins erfolgt eine Besteuerung nur dann, wenn die Einnahmen mehr als 35.000,00 Euro betragen haben und ein Gewinn von mehr als 5.000,00 Euro erzielt wurde.
Wir bieten
eine Ausbildung
als Steuerfachangestellte/r
Suchen Azubi
Mehr erfahrenmit Schlag-
fertigkeit