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Selbstanzeige und Nacherklärung

 


 

Eine Selbstanzeige ist ein mit Fallstricken gespickter, komplexer Prozess, in dem jeder Fehler neben Steuer- und Zinsnachzahlungen erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige und den Bedingungen, die zur Straffreiheit führen beraten wir Sie gerne. Im Falle eines Strafverfahrens streben wir immer eine diskrete Beendigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit an.

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Steuerliche Betriebsprüfung im Spannungsverhältnis zur Steuerfahndung;

Verschärfte Selbstanzeigebedingungen und deren Folgen:



  • neue Ablaufhemmung von 10 Jahren für bestimmte Kapitalerträge
  • Auswirkung auf die Sperrwirkung
  • neuer und deutlich größerer Berichtigungszeitraum bei Selbstanzeige
  • keine Selbstanzeige bei Lohnsteuer-Nachschau und Umsatzsteuer-Nachschau
  • grundsätzlich gestaffelte Strafzuschläge bei Hinterziehungsvolumen ab 25.000 €
  • Steuerhinterziehung bei Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen